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Geförderter Wohnungsbau:
Aufgabe war die Planung eines Wohngebäudes mit rund 170 Wohneinheiten nach den Richtlinien der sozialen Förderung. Als Voraussetzung für die Stellung eines Bauantrages musste zunächst ein Städtebauliches Konzept entwickelt werden, das in der Ausarbeitung eines städtebaulichen Vertrages mit der Stadt Berlin über Erschließung und Grenzregelung mündete. Auch für dieses Projekt der Gebäudeklasse 5 hat AKS ein Brandschutzkonzept gemäß Berliner Bauordnung entwickelt. Die daraus resuntierenden Vorgaben konnten so bereits während der Entwurfsplanung optimal berücksichtigt werden. |